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,Dem Eid vor dem Volk verpflichtet

«In dem im November 2018 provisorisch ausgehandelten InstA-Entwurf wird aber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Nicht nur soll die Schweiz die flankierenden Lohnschutzmassnahmen anpassen und die Unionsbürgerrichtlinie sowie die Regelungen zur staatlichen Beihilfe übernehmen, sondern es soll auch, erstens, in allen bestehenden und zukünftigen Marktzugangsabkommen der Grundsatz der dynamischen Rechtsübernahme gelten (d. h., die Schweiz muss zukünftiges Recht, das sie jetzt noch nicht kennt, übernehmen), zweitens soll die bestehende Guillotineklausel erweitert werden (d. h., bei einer Kündigung des InstA werden die Bilateralen I und alle neuen Marktzugangsabkommen gekündigt, womit die EU ein grosses Drohpotenzial erhält), und drittens soll im Streitbeilegungsverfahren das Schiedsgericht, sofern der EU-Acquis betroffen ist, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfragen, dessen Urteile für das Schiedsgericht verbindlich sind (was wohl nicht gerade die Unabhängigkeit ist, die man sich von einem Schiedsgericht verspricht)». … «Ein solches Drohinstrument ist für die EU unnötig und der Schweiz unwürdig», betont Schneider-Ammann. (Johann Niklaus Schneider-Ammann in der NZZ v.19.09.2020)

 Frau NR Christa Markwalder goutiert das «Vorpreschen» von alt Bundesrat Johann Schneider Ammann, FDP, nicht. Es sei «nicht zielführend». (NZZ v.21.09) «Es sei offensichtlich, dass der Beitrag des Alt-Bundesrats die Handschrift von Michael Ambühl trage. Dieser sei offensichtlich frustriert darüber, nicht mehr an den Schalthebeln der Macht zu sitzen. Das bedaure sie. Für die FDP dränge sich in der EU-Politik keine Kurskorrektur auf».

Spricht sie dem a. Bundesrat dabei die Fähigkeit ab, selbständig zu denken und eine der Partei nicht dienliche Meinung zu vertreten?
Da wäre Frau NR Markwalder, der FDP, Economie Suisse, Operation ans Herz zu legen, weshalb alt Bundesrat Johann Schneider-Ammann und das Schweizer Volk sich sorgen, die Souveränität zu verlieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Costa/Enel-Entscheidung
Die Costa/Enel-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Juli 1964, (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:61964CJ0006) in dem er den absoluten Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber den nationalen Rechtsordnungen feststellte. Damit begründete die Entscheidung den so genannten Anwendungsvorrang des Unionsrechts.

Aus dem Urteil geht hervor: «… DER VORRANG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS WIRD AUCH DURCH ARTIKEL 189 BESTÄTIGT; IHM ZUFOLGE IST DIE VERORDNUNG » VERBINDLICH » UND » GILT UNMITTELBAR IN JEDEM MITGLIEDSTAAT «. DIESE BESTIMMUNG, DIE DURCH NICHTS EINGESCHRÄNKT WIRD, WÄRE OHNE BEDEUTUNG, WENN DIE MITGLIEDSTAATEN SIE DURCH GESETZGEBUNGSAKTE, DIE DEN GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN NORMEN VORGINGEN, EINSEITIG IHRER WIRKSAMKEIT BERAUBEN KÖNNTEN .

AUS ALLEDEM FOLGT, DASS DEM VOM VERTRAG GESCHAFFENEN, SOMIT AUS EINER AUTONOMEN RECHTSQUELLE FLIESSENDEN RECHT WEGEN DIESER SEINER EIGENSTÄNDIGKEIT KEINE WIE IMMER GEARTETEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN VORGEHEN KÖNNEN, WENN IHM NICHT SEIN CHARAKTER ALS GEMEINSCHAFTSRECHT ABERKANNT UND WENN NICHT DIE RECHTSGRUNDLAGE DER GEMEINSCHAFT SELBST IN FRAGE GESTELLT WERDEN SOLL» .

Sie baut auf der Van-Gend-&-Loos-Entscheidung vom 5. Februar 1963 auf, (https://de.wikipedia.org/wiki/Van-Gend-%26-Loos-Entscheidung) in der der EuGH erstmals die Eigenständigkeit und den Vorrang des Rechts der Europäischen Gemeinschaften durch direkte Rechtsprechung deutlich gemacht hatte.

Dem Vertrag als autonome Rechtsquelle können aufgrund seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten nationalen Rechtsvorschriften vorgehen,

Folgerechtsprechung des EuGH
(https://de.wikipedia.org/wiki/Costa/Enel-Entscheidung)
«Das Costa/Enel-Urteil und der damit statuierte Vorrang des Unionsrechts hat eine herausragende Bedeutung für das Europarecht und ist bis heute wohl das Thema, das den verfassungsgerichtlichen Streit zwischen EuGH und den nationalen Verfassungsgerichten dominiert. In seiner Folgerechtsprechung arbeitete der EuGH einzelne Aspekte des unionsrechtlichen Vorrangs heraus. So bestätigte er in Internationale Handelsgesellschaft den Vorrang jeglichen Unionsrechts vor jeglichem nationalen Recht, also auch den Vorrang von Sekundärrecht vor Verfassungsrecht. In Simmenthal II stellt der EuGH dann zudem fest, dass jedes nationale Gericht zuständig wäre unionsrechtswidriges nationales Recht für unanwendbar zu erklären, es dezentralisiert also die Verwerfungskompetenz unionsrechtswidrigen Rechts».

Art. 19 des EU Vertrages definiert denn auch die Aufgaben des Europäischen Gerichtshofes so: er soll die Verträge auslegen und anwenden und dabei das Recht wahren. Wobei der EuGH eine starke Wirtschaftsliberale Schlagseite verfolgt. Mit diesem Entscheid in der Causa Costa/Enel- da stellten die Richter eine weitere ganz wichtige Weiche. Sie erhoben die Verträge damals faktisch in den Rahmen einer europäischen Verfassung. Sie wurden konstitutionalisiert.

Wobei die Abtretung von nationalen Entscheidungen in der Schweiz bereits schleichend Einzug hält, wie die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und die Anfrage des Bundesrates in Brüssel u.a. über die Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria zeigt. Zu Beginn des Corona-Ausbruchs in der Schweiz wurde medizinisches Not-Material, bestimmt für die Schweiz im Eigentum von Schweizern in EU-Ländern kriegsmässig beschlagnahmt um später die gute Zusammenarbeit zu rühmen.

Es wäre interessant zu erfahren ob sich Frau NR Christa Markwalder über den alt Bundesrat enerviert oder die hervorragenden Erfolge von  Prof. Dr. Michael Ambühl  als Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Bilateralen Abkommen I CH-​EU, der später auch als Chefunterhändler die Verhandlungen über die Bilateralen II zum Abschluss brachte mit dem unbrauchbaren Ergebnis von Chefunterhändler Balzaretti vergleicht.
Es wäre zu wünschen, dass die Befürworter des vorliegenden InstA nochmals über die Bücher gehen, in der künftigen Auseinandersetzung den Souveränitätsverlust ins Auge fassen und Bundesrat Ignazio Cassis und Bundesrätin Karin Keller-Suter beim Volk von «vier Klärungen» sprechen, sowie dem rechtlichen und politischen Status der neutralen Schweiz gemäss ihres abgelegten Eides Rechnung tragen.

Das InstA steht womöglich vor dem Aus!

Das die News vom Freitag, 25.09.2020 im Schweizer Radio

Diesen Eindruck erhält man, nachdem die Sozialpartner dem Bundesrat einen Brief geschrieben haben. In diesem bringen sie klar zum Ausdruck, dass sie sich nicht über den Vorschlag einigen konnten, den die Schweiz der EU bei den flankierenden Lohnschutzmassnahmen unterbreiten sollen.

Der Brief liegt der Tagesschau und Radio SRF vor und der zeigt, dass ein Teil der Sozialpartner zudem noch ein Kapitel des Rahmenabkommens neu öffnen will und das Ganze zusätzlich erschwert.Ein Brief, den die Sozialpartner dem Bundesrat bereits Mitte August geschickt haben.

Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbundes im SRF:

«Der Bundesrat muss das Abkommen neu verhandeln und in diesem neuen Abkommen muss klar definiert sein, dass wir unsere Löhne eigenständig schützen können, dh, die flankierenden Massnahmen so behalten wie sie sind, dass wir sie weiterentwickeln können ohne dass der EuGH oder die Europäische Kommission mitreden kann».

Sie wollen den Lohnschutz komplett aus dem Rahmenabkommen ausklammern. Dazu passend fordern sie auch

«einen neuen „klassisch bilateralen Streitschlichtungsmechanismus in welchem der EuGH  keine Rolle spielt».

Der Bundesrat selber hat die dominante Rolle, ja die Rolle des eigentlichen EuGH akzeptiert.

Als er Präzisierungen bei den Flam, der Unionsbürgerrichtlinie, und den staatlichen Beihilfen forderte erwähnte er die Streitschlichtung mit keinem Wort.

Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates Tiana Angelina Moser von der GLP sagt zur Forderung einer Streitschlichtung ohne EuGH: «das ist vollkommen unglaubwürdig und schwächt die Schweizer Position, es schwächt unsere Position als glaubwürdiger Partner gegenüber der EU für die anderen drei Präzisierungen und ist auch eine Enttäuschung.

Der Präsident der Ständerätlichen Aussenpolitischen Kommission, Ständerat, FDP, Damian Müller ergänzt:  «dass jetzt nochmals der Streitbeilegungsmechanismus zur Frage gestellt wird bedeutet nichts anderes als dass wir das jetzige Abkommen schreddern können».

 Tiana Angelina Moser:

«Es ist bedauerlich, dass die Reihen über 1 1/2 Jahre geschlossen werden konnten um jetzt diese Spielregeln mit der EU zu klären. Auch bei der Unionsbürgerrichtlinien gibt es grossen Widerstand bei den Sozialpartnern».

 Wäre nur nochmals anzufügen: haben die Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission des National- und Ständerates und der Bundesrat die Stimmen der vergangenen Monate aus dem Volke und der Presse interessiert genug verfolgt? Ein Eid könnte vielleicht in Zukunft auch mit Standhaftigkeit für das eigene Land verknüpft werden?